Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Nach einer Sprechstunde sowie den ersten probatorischen Sitzungen wird ein entsprechender Antrag gestellt.
Privat Versicherte: Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von der privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Wenden Sie sich bitte im Vorfeld an ihre Krankenkasse, um abzusprechen, ob eine Kostenübernahme in ihrem Vertrag erfolgen kann und welche Formalitäten benötigt werden.
Selbstzahler: Die Kosten für eine Psychotherapie (orientiert an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)) können auch von Ihnen selbst übernommen werden. Die Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten für die tiergestützte Therapie für Selbstzahlende belaufen sich auf 95€ /45 Minuten.
Bundeswehr: Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden bei entsprechender Indikation von der Bundeswehr übernommen.
Bundespolizei: Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt bei vorliegender Indikation seit 2018 ebenfalls die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.
Bei Fragen oder Interesse an einem Therapieplatz melden Sie sich gerne: